Sporen: zugelassen, sofern sie bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen,
max. Länge 4,5 cm, gemessen ab dem Stiefel (inkl. Rädchen, beweglich).
Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.
(Quelle: LPO 2018, S. 76f)